Adresse
Museum Naila
Schleifmühlweg 11
95119 Naila

 

 

Objekt des Monats – Eine Wechselausstellung

Eröffnung am 12. September 2024 um 16 Uhr in der Stadtbibliothek Naila, Walchstr. 15

Im monatlichen Wechsel bis Ende dieses Jahres werden aus verschiedenen Themenbereichen Ausstellungsstücke aus dem Museum vorgestellt, die bisher nicht immer die ihnen zustehende Aufmerksamkeit erhielten.

Objekt des Monats: Trachten-Accessoires: Haube mit zwei langen Bändern
Objekt des Monats September: Trachten-Accessoires: Haube mit zwei langen Bändern

Sie finden das Objekt des Monats in einer Vitrine im Vorraum der Stadtbibliothek Naila.

 


 

Online- und Museumsangebote

Online-Ausstellung „Schlösser, Burgen und Kirchen im Altlandkreis Naila“
Die erweiterteten und neuen Seiten zeigen unter anderem die Markgrafenkirchen in der Region, zum Teil mit Architektur-Grundriß- und Ansichtszeichnungen sowie mit aktuellen Fotos und der Geschichte der Objekte.

Panorama-Ansichten der Museumsräume
Die Museumsbereiche sind in interaktiven 360° Ansichten zu entdecken.

Fluchtballon-Filme und Informationen
Weiterhin besteht das Angebot der Filme zum Fluchtballon vor Ort im Museum (Anmeldung erforderlich).

Kunstausstellung
In der Stadtbibliothek sind Bilder von Künstlern aus der Region, aus dem Fundus des Museums und Leihgaben zu sehen.

 

Öffnungszeiten
Sonntag, 13. September 2024 – unter anderem wird der Dokumentarfilm „Sind wir hier im Westen?“ über die Ballonflucht zweier Familien aus der damaligen DDR nach Naila vor 45 Jahren gezeigt.
Sonntag, 3. November 2024
Sonntag, 1. Dezember 2024 – mit Öffnung des Puppenhauses!
jeweils von 14 – 16 Uhr
und nach Anmeldung:
info@museumnaila.de

Gruppenbesichtigungen
von 2 bis 10 Personen
und Familien

Eintritt
Erwachsene 2,00 €
Kinder und Jugendliche 1,00 €
Gruppen ab 10 Personen je 1,50 €
Schüler im Klassenverband je 0,50 €

Spenden gern gesehen

Kontakt
Museumsverein Naila e.V.
info@museumnaila.de

Spenden
Der Museumsverein Naila e.V. ist berechtigt, für Spenden
Zuwendungsbestätigungen nach §50 Abs.1 EStDV auszustellen.

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