Der Ursprung der Stadt Naila

Der Ursprung

der Stadt Naila ist zwar nicht ganz genau zu ermitteln, allein wenn ihr Name ein deutscher ist, wie wir annehmen, weist er auch nicht weiter in´s Alterthum zurück, als in jene Zeit, die Franken nach Überwindung der Slaven Herren dieser Gegend geworden waren. Die Slaven (Sorben oder Wenden), die im Laufe des 5. Jahrhunderts vom schwarzen Meere her gegen Deutschland vordrangen, waren ohne Zweifel die ersten Bewohner dieser rauhen und mit undurchdringlichen Wäldern bewachsenen Gebirgsgegend, welche  bevor sie Radenzgau genannt wurde, geradezu das Slavenland, terra Slavorum, hieß und bis zur Gründung des Bisthums Bamberg 1007 (welche Kaiser Heinrich II. auf der Synode zu Frankfurt mit der Erklärung rechtfertigte, dass sie zur Ausrottung des Götzendienstes und zur Einführung des Christenthums unter den dortigen Slaven nothwendig sei) dem Bisthum Würzburg zugetheilt war. Die Slaven nun rodeten die Wälder aus, trieben Ackerbau, Bergbau und Viehzucht, und legten Dörfer und Flecken an, wie denn die Ortsnamen Döbra, Culmitz, Windischengrün, Selbitz, Köditz, Joditz, Thiemitz u. dgl. slavischen Ursprungs sind. Ja Manche behaupten sogar, dass die in so vielen Ortsnamen hiesiger Gegend vorkommende Endsilbe „grün“ von dem slavischen Worte gruon abzuleiten sei, welches einen waldigen Bergabhang bedeute. Die fränkischen Könige führten vielfache Kriege gegen dieselben, ohne sie aufhalten oder unterjochen zu können; selbst Karl der Große konnte nur die Slaven am Main und an der Rednitz zum Christenthum bekehren, wäh-rend die im Oberlande noch um 1050 Heiden waren. Heinrich I. der Vogler hatte schwere Kämpfe mit ihnen; er steuerte zwar ihren Einfällen durch die Errichtung der Markgrafschaften Meißen und Nordsachsen; doch unterjochen konnte er sie nicht völlig. Seine Nachfolger unterwarfen sich dieselben allmählich ganz und gar, und die Besiegten wurden nun entweder in besonderen Dörfern geduldet oder vermischten sich sogar mit ihren Überwindern. So hören die Slaven im 11. Jahrhundert ganz und gar auf, in unserer Gegend eine eigene Nation zu sein; selbst der Name Slavenland verliert sich, und von den Vögten, die an die Spitze der Verwaltung der landesherrlichen Güter gesetzt wurden, heißt diese Gegend allgemein das Vogtland. Es wurde überhaupt Alles auf deutschen Fuß eingerichtet, das Christenthum eingeführt, zu dessen Verbreitung unter den Slaven die Bischöfe von Bamberg, vor Allen Otto der Heilige (1103 – 1139) sehr viel beigetragen und darauf gedrungen haben, dass sie mit der alten Religion auch die alte Sprache ablegten und mit der Sprache der Sieger vertauschten. – Alle Orte aber, welche keine slavischen, sondern deutsche Namen an sich tragen, sind auch deutschen oder fränkischen, d.h. späteren Ursprungs, wie z. B. Naila, Thierbach, Lichtenberg, Schauenstein u.s.w. Denn die Deutschen legten überall Burgen und feste Städte an, um ihre Eroberung auf slavischem Gebiete zu behaupten und zu sichern.

Ostfranken nun, welches das ganze Bayreuther Oberland in sich begriff, war in mehrere Gaue eingetheilt, von denen der Radenzgau sich von Erlangen bis an das Sächsische Vogtland erstreckte. Über jeden Gau war ein Gaugraf und über diesen an den Grenzen wieder ein Markgraf gesetzt. In dem Befehle Kaisers Karl M. an den Bischof Bernwolf zu Würzburg, zwischen dem Main und der Rednitz 14 neue Kirchen zu bauen, ist schon die Rede von Grafen, welche über die Slaven dieser Gegend gesetzt waren. Nach der Gauzertrümmerung im 11. Jahrhundert sollen, wie Einige meinen, die Vögte von Weida als Reichsbeamte das Regnitzland verwaltet und in der Folge als ein Reichslehen vom Kaiser erhalten haben.*)

*) Heinrich der Fromme aus dem Geschlechte Glisberg an der Elster brachte die Reichsvogteien Weida und Gera an sich, wurde der Urahne von Heinrich dem Reichen von Weida, welcher die Vogtei Hof erlangte und ist Stifter der jetzt regierenden fürstlich reuß. Häuser.

Das Gebiet derselben erstreckte sich über Hof und Umgegend bis gegen Naila. Dagegen Widemann, Limmer (I,  268) und andere behaupten, dass die Herzöge von Meran früher Hof und das Regnitzland besessen und nach dem Tode Otto II. von Meran um 1248 an den Grafen Otto von Orlamünde als ihren Schwager und Gemahl der Beatrix, einer gebornen Prinzessin von Meran vererbt hätten, und dass dieser es an Heinrich den Reichen Vogt von Weida, (einer Stadt im sächsischen Vogtlande) käuflich abgetreten habe. Und nach einer Urkunde im k. Reichsarchiv vom 28. April 1340 ließ Hans Schiney, Bürger zu Hof, all das Gut in der Stadt, was er von dem Reiche und von dem Herzoge zu Meran herbrachte, seinem Sohne vor dem Bügermeister und Rath der Stadt Hof auf. – Daraus nun und aus dem weiteren Umstand, dass die Herzöge von Meran um 1236 ihren Zehnten im Regnitzlande dem bayerischen Kloster Diessen zum Geschenk machen konnten, geht allerdings hervor, dass sie Güter in Hof und im Regnitzland besessen haben müssen; allein dass sie Hof und das Regnitzland selbst ganz inne gehabt und auf die von Orlamünde vererbt, diese aber es wieder an die von Weida verkauft hätten, dürfte damit um so weniger bewiesen sein, als sich die Zeitbestimmungen gerade widersprechen. Denn gegen 1190 hin starb schon Heinrich der Reiche von Weida, der diesen Ankauf von dem Grafen von Orlamünde gemacht haben soll, während Otto II. von Meran nach den sonst gewöhnlichen Angaben erst um 1248 ermordet wurde, seine Erben aber, die von Orlamünde, bis zum Jahre 1260, in welchem Jahre der Verkauf an die Vögte von Weida als bestimmt eingetreten bezeichnet wird, Besitzer von Hof und dem Regnitzlande gewesen sein sollen.

Aber volles Licht in dieses Dunkel zu bringen, die Widersprüche zu heben und genau zu bestimmen, ob die von Weida oder die von Meran zuerst Herren von Hof und dem Regnitzlande waren, ist zur Zeit ebenso wenig  möglich, als urkundlich den Nachweis zu liefern, wann und auf welchem Wege die Vögte in den Besitz von Hof etc. gekommen sind.

Mit dem Vogte Heinrich dem Reichen aber beginnt eigentlich erst die urkundliche Geschichte des Vogtlandes. Diese Vögte von Weida hatten aber gefährliche Nachbarn an den Burggrafen von Nürnberg, welche von Kulmbach und Bayreuth her ihre Macht in hiesiger Gegend immer weiter ausbreiteten und die Vögte zuletzt verdrängten.

So musste der Vogt Heinrich von Waida schon 1318 in einem Vergleiche mit dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg wegen der Aufkäufe und Misshelligkeiten, die sie mit einander und namentlich wegen des Tuto von Schönbrunn, damaligen Landrichters von Eger gehabt hatten, einwilligen, dass er die Stadt Hof und das Regnitzland, das er bisher vom h. Reich zu Lehen hatte, nun vom Burggrafen Friedrich in Afterlehensweise zu Lehen nehmen wolle. Der Vertrag ist auch von den edlen Leuten, die zu Hof gehören, besiegelt, darunter von: Eberhard und Haiman von Hirzberg und einem von Kotzau (s. Zimmer voigtl. Geschichte II, 485 und Longols Programm von 1747). Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg wurde in der Ausführung dieses Planes noch mächtig vom Kaiser Ludwig dem Bayer unterstützt, von welchem ihm in demselben Jahre versprochen wurde, dass er ganz Hof und das Regnitzland zu einem ewigen Lehen bekommen solle, wenn er auf seine Seite treten und ihm im Kampfe gegen Kaiser Friedrich den Schönen von Österreich beistehen wollte. Da nun der Burggraf durch sein rechtzeitiges Hervorbrechen aus dem Hinterhalte wesentlich dazu beitrug, dass die Schlacht bei Ampfing 1322 gewonnen und der Gegenkaiser gefangen genommen wurde, verlieh Ludwig ihm wirklich am 28. Sept. 1323 das ganze Regnitzland, dass er und seine Lehenserben dieselben Güter und Lehen, so oft es noth, leihen und reichen sollen und mögen. Eben so überließ Ludwig dem Burggrafen alle gefangenen österreichischen Ritter, dass sie sich bei ihm lösen möchten. In demselben Jahre soll sogar der Vogt Heinrich von Weida nach Culmbach gereist sein, um dem Burggrafen als seinem neuen Lehensherrn den Lehenseid zu schwören. Aber der Burggraf habe die Unterthanen angewiesen, dass sie dem Vogte anstatt seiner gehorsam sein möchten.

Naila selbst nun scheint nicht zum Regnitzlande gehört zu haben sondern ursprünglich bambergisches Eigenthum gewesen zu sein. Denn Kaiser Heinrich II. hatte 1007 den von Slaven bevölkerten Nordwald dem Bisthum Bamberg bei seiner Gründung geschenkt, und von Bamberg aus scheint schon sehr frühe ein Radecker (aus dem Geschlecht der von der Grün) mit einem Theile von Naila belehnt worden zu sein.

Wenn auch die dort aufgeführten Jahreszahlen stimmen dürften, so ist diese Schilderung doch nicht frei von Irrtümern. Besonders zu erwähnen ist dabei die Behauptung, dass unsere Gegend einstmals von Slawen besiedelt und bewohnt gewesen war. Dafür gibt es weder Bodenfunde noch urkundliche Nachweise, so dass diese Möglichkeit der Besiedlung unserer Heimat wohl  ausscheidet.

Außerdem trifft es nicht zu, dass Kaiser Heinrich II. dem Bistum Bamberg bei dessen Gründung im Jahr 1007 den ganzen Nordwald geschenkt hat. Das Bistum hat erst im Lauf der Jahrhunderte Fuß in diesem Waldgebiet fassen und seine Herrschaft auf größere Teile unserer Heimat ausdehnen können. 

Im Jahre 1333  verkaufte Conrad der alte Radecker all sein Gut, verlehnt und unverlehnt, das er von dem Bisthum zu Bamberg gehabt hat und wie es sein Vater auf ihn bracht hat, an Heinrich den ältern und Heinrich den jüngern Vögte von Weida. Der andere Theil von Naila blieb nach wie vor im Bamberger Lehensverbande. Denn sonst wären die Streitigkeiten unerklärlich, die das Stift zu Bamberg immer mit den Burggrafen als den Nachfolgern der Vögte im Besitz von Naila hatte, welche ihre Oberherrschaft auch über die noch bambergisches Lehen gebliebene Hälfte von Naila ausdehnen wollten und somit in die Rechte des Stifts eingriffen. Die Vögte von Weida behielten ihren Theil blos 10 Jahre und verliehen schon 1343 am 9. Januar denselben nebst dem Gerichte darüber an Conrad den Radecker und Hans von Weisselsdorf *)

*) In einer Urkunde d. d. Hof am Sonntag vor Walburgi 1335, 28. April nennt Heinrich der Ältere, Vogt von Weida den Hans von Weisselsdorf seinen getreuen Richter und verleiht dessen Ehefrau „Elzbetin“ zum Leibgeding die Güter zu Brandstein, Schlegel, Bruck und Leupoldsgrün, Die von Weißdorf waren aus dem Geschlechte der von Sparneck, wie es denn im Gemeinbuch des Burggrafenthums Nürnberg von 1440 ausdrücklich heißt, dass die von Sparneck Weisselsdorf ganz zu Lehen haben.

Vom Jahre 1355 finden wir eine Urkunde, in der die Vögte Heinrich der eltere und H. sein eltester sun bekennen, dass alles Gut, was der Radecker zu Naila hat, falls er kinderlos stirbt, an die Gebrüder cunrat und heinrich von weislestorf fallen soll. Doch scheint diese Verfügung der Vögte vom Burggrafen nicht anerkannt worden zu sein. Denn nachdem im J. 1373 am Mittwoch vor Pfingsten Heinrich der Rothe von Weida Stadt und Schloß Hof mit allen Lehen, Rechten und Gerichten im ganzen Regnitzlande an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg um 8100 Schock gute Freiberger Groschen oder 40500 fl. verkauft hatte, bekennet dieser nach dem Burggräflichen Gemeinbuch vom 13. Juli 1374 Katerinen, Jesco des Radeckers eheliche wirtinn, zu rechter morgengab und ihrer Heimsteuer auf allen Gütern, die derselbe Jesco im Dorf zu Nelein hat, von ihm zu lehen, 220 Pfd. heller guterlantwerung bewiesen zu haben.

Aus den Ausführungen kann entnommen werden, dass ein Teil von Naila zu den Jahr 1333 von Konrad dem alten Radecker verkauften Besitzungen gehörte. Wenn auch dieser Ansicht große Wahrscheinlichkeit beizumessen ist, so muss doch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Naila in der einschlägigen Urkunde nicht genannt ist.
Es ist unverständlich wie von der Witwe des Radeckers die Rede sein kann, denn der Ausdruck „eheliche wirtinn“ bedeutet nichts anderes als Ehefrau und Jesko der Radecker lebte noch im Jahr 1389.

Auch nach dem Tode dieser Wittwe des Radeckers scheint ihr Gut in Naila im Radecker´schen Besitz geblieben zu sein. Den anderen Theil von Naila aber, der bambergisch geblieben war, finden wir am Ende des 14. Jahrhunderts im Besitze eines Conrad von Wildenstein von der Grün, also in den Händen einer mit den Radeckern verwandten Familie, da beide aus dem Hause von der Grün abstammen. 1394 nämlich am 2. April quittirte Conrad von Wildenstein zu Naila über den Empfang von 20 Schock Groschen, die er dem Burggrafen Friederich zu seiner Reise gen zwykaw (Zwickau) geliehen und von dem Kastner in Hof, Heinrich von Amberbach wieder zurückbezahlt erhalten hatte. – Dieser Gefälligkeitsdienste ungeachtet griff ihm der Burggraf in seine Rechte ein, die er als Lehensmann der andern nach Bamberg gehörigen Hälfte besaß. Darüber beschwerte sich Bischof Albrecht von Bamberg d. d. Kersbach 26. Juni 1406 vor einem Compromissgericht, das am 7. Dezember 1408 sich dahin aussprach, es sollten beide Theile je drei ehrbare (d. i. edle oder adelige – nobiles) Männer wählen, welche die Zeugen vernehmen und darnach die Entscheidung treffen sollten. Ob ein Richterspruch gefällt worden sei und wie er gelautet habe, wissen wir nicht. So viel ist bekannt, dass Bamberg bei seinen Lehensgerechtigkeiten blieb, was schon daraus erhellet, dass Bischoff Friedrich von Bamberg 1422 dem Wilhelm und Neidhardt von Wildenstein halb Newlin sammt dem Halsgerichte und was sie sonst im Dorfe Marolsreut haben, verleihet. Jedoch wurde seitens des Markgrafen diese Belehnung nicht anerkannt, wie wir weiter unten sehen werden. Überhaupt nahmen diese Streitigkeiten auch dann kein völliges Ende, als anno 1438 der Radecker´sche Antheil von Naila um 195 fl. von den Gebrüdern Hans und Conrad Radecker an den Markgraf Johann gar verkauft war.

Burggraf Friedrich VI. der seit 1415 vom Kaiser Sigismund zum Markgrafen von Brandenburg ernannt und seit 18. April 1417 auch mit der Würde eines Churfürsten von Brandenburg belehnt war und sich deshalb von nun an Markgraf Friedrich I. nannte, verlieh schon am 24. Mai 1421 einen Hof in Naila an Niclas Huter gegen eine jährliche Abgabe von 2 Scheffel Haber an´s Kastenamt in Hof. Um jene Zeit  und zwar schon seit 1394, wie aus Obigem hervorgeht, finden wir die von Wildenstein und im J. 1428 die von Reitzenstein  als Besitzer von Schlössern und Gütern in Naila. Das Schloss der Ersteren das „Perfurt“ genannt, lag allem Vermuthen nach auf der Insel im Badersteich und war mit einem Graben umgeben, der vom Dreigrünbache aus mit Wasser versehen wurde. Zu diesem Perfurt scheint der ganze Raum gehört zu haben, der sich vom Teiche an bis zur Einmündung der Dreigrün in die Culmitz und von da bis an die Fleischbänke hinzieht. Es wurde wohl schon vor 1615 in 6 Theile geteilt, wovon der eine das vordere, der andere das hintere Perfurt genannt wurde.

Nach dem Briefe vom 30. Sept. 1615, nach welchem Markgraf Christian den Hanns Philipp v. Wildenstein mit dem Perfurt belehnte, bestand das Schloss schon aus zwei Theilen, und die Hofraith desselben aus 4 Theilen, die ebenfalls mit Häusern bebaut waren.

Die Vermutung von Pfarrer Dr. Hübsch bezüglich des Wasserschlosses „Perfurt“, das auf einer Insel im sogenannten Badersteich gestanden haben soll, ist vielfach übernommen und dabei nicht mit den notwendigen Vorbehalten weitergegeben worden, sodass heute die Meinung besteht, es handele sich um eine urkundlich beweisbare Tatsache. Urkundlich ist darüber bekannt, dass zum Sitz „auf dem Walle“ – durch einen Wall gesichertes Herrschaftshaus- der Bergfried gehört hat, weil es 1430 in einer Urkunde heißt „das wale zu Neylein, wo daz perfried aufsteht“. Auch die Überlieferung, dass das Wasser des Dreigrünbaches im Badersteich dem Schlosse zum Schutze diente, ist nicht beweisbar. Im Gegenteil, in einer Urkunde aus dem Jahr 1471 ist einmal davon die Rede, dass ein Wildensteiner seinen Sitz mit einem Graben schützen wollte und diesen Graben mit Wasser aus der Culmitz zu füllen sich das Recht vorbehielt. 1615 ist im Zusammenhang damit in der einschlägigen Urkunde weder von einem Wasserschloss noch überhaupt von einem Schloss die Rede.

Da das Gut „auf dem Walle“ wohl später mit „Perfurt“ bezeichnet wurde,handelt es sich nur um ein Gut und nicht um ein weiteres Gut der Wildensteiner. Daraus ergibt sich, dass der weiter Sitz „die Mauer“ erst das zweite Gut der Wildensteiner – nicht das dritte wie erwähnt – sein kann. Zwei Edelmannssitze der Wildensteiner sind auch aus jener Zeit zuverlässig überliefert.

Ob der Bamberger Hof – heute Gasthof „Grüner Baum“- aus einem dieser Adelssitze hervorgegangen ist, muss erst noch eingehend überprüft werden. Die Ansicht ist nicht als unbedingt falsch zu bezeichnen, auch wenn urkundliche Nachweise dafür nicht gefunden werden sollten.

Wegen des Mühlguts irrt Hübsch jedoch bestimmt. Das Mühlgut ist nichts andere als unsere Klugmühle – früher immer Culmitzmühle genannt. Vielleicht war das getauschte Gut das von Dr. Hübsch erwähnte „Knopfische Haus“ – heute Anwesen Weidner, Kronacher Straße 31 -, das durch seine noch heute erkennbare Bauweise dieser Vermutung, dass es sich um einen früheren Adelssitz gehandelt hat, recht gibt.

Diese Besitzer führen seit jener Zeit den Namen: „Die Sechser“ und sind berechtigt, jährlich je 8 Klafter Brenn- und das nöthige Bauholz aus dem Spitalwalde zu erhalten, welches Recht man ihnen unter dem 30. Aug. 1631 entzogen hatte. Darüber beschwerten sie sich unter dem 26. Febr. 1642 beim Markgrafen und baten um Zurückgabe ihrer Gerechtsame, da sie sonst nicht wüssten, wie sie ihre 1633 und 1634 niedergebrannten Häuser wieder aufbauen sollten.

Später scheint der hintere Theil dieses Perfurt an die von Reitzenstein gekommenen zu sein, da ihn Christoph Wilhelm am 5. Februar 1653 und Wolf Christoph v. R. zu Issigau verleiht. – Vom Schlosse selbst ist keine Spur mehr vorhanden. (S. Logol S.N.3, 228 ff.)

Als eine weitere Besitzung der von Wildenstein erscheint das Gut auf dem “Wale”, und Neidhardt von Wildenstein verschreibt sich 1440, dass dieser sein Hof in Naila des Fürsten offen Haus, d.h. alle Zeit zur Aufnahme des Fürsten und seiner Truppen bereit sein solle. Auf diesem „Wale“ saß Wilhelm von Wildenstein um 1466 und seine nachgelassene Wittwe Elisabetha g. v. Wolframsdorf empfing diesen Sitz und „Bergfartt“ zu Naila 1489, wobei Thomas v. Wildenstein als Lehensträger erscheint.

Ein drittes Gut derselben Herren begegnet uns unter dem Namen „die Mauern“, welches nach einer Urkunde vom 24. October 1599 Hanns Sigmund von Wildenstein an seinen Bruder Christoph verkaufte, der es am 21. April 1608 an Christoph Friedrich v. Reitzenstein abtrat. Die Wittwe des letzteren verkaufte es am 4 Novermber 1615 unter Vermittlung ihres Vormundes Hanns Philipp von Wildenstein an ihren Vetter Wolf Gerhardt v. Guttenberg. Dieses Gut, – vielleicht der jetzige Gasthof zum Grünen Baum? – soll Bamberger Lehen gewesen sein. Ein weiteres Gut der v. Wildenstein war das „Mühlgut“, das hinter ihrem Sitze – ohne Zweifel das s. g. Knopfische Haus, das jetzt Ph. Heckel besitzt – am Culmitzbache lag und welches am Donnerstag nach Allerheiligen 1471 Wilhelm v. W. gegen ein anderes Gut mit Haus, Stadel und 2 Wiesen, – das des Tymmlers gewesen ist – an den Markgrafen Albrecht vertauschte, aber sich das Recht vorbehielt, den Graben, welchen er noch um sein Schloss ziehen wolle, mit Wasser aus der Culmitz zu füllen, ohne jedoch dem Betrieb der Mühle irgend einen Schaden dadurch zuzufügen.

In demselben Jahre brachte Markgraf Albrecht von Thomas v. Reitzenstein, und in dem darauf folgenden Jahre von Matthes v. Reitzenstein einige andere Güter an sich und vermehrte auf diese Weise in Naila das landesherrliche Besitzthum.

Außer den Herren von Wildenstein, von Reitzenstein und von Guttenberg kommt nach Logols bew. Nachr. P.573 in einer Urkunde von 1389 auch ein Nicol von der Grün zu Naila vor, und noch im J. 1435 saß ein Kunne von der Grün daselb, wie Moninger Thl. II bezeugt.

Die genannte Person „Kunne von der Grün“ ist nicht ein Mann, sondern eine Frau und zwar die Witwe eines der Herren von der Grün gewesen.

In späterer Zeit waren auch die von  Wirsberg hier ansässig; denn im Lehenbuche des Albert von Wirsberg vom J. 1515 und des Sigmund von W. zu Glashütten von 1563 kommt ausdrücklich unter der Rubrik „Naila“ ein Acker im Birkicht und ein Gut daselbst vor. Auch die von Doberneck besaßen in Naila 2 Gütlein und ein Drittheil am großen Weiher, das Erhardt von Dobeneck 1477 von seinem Schwager Nicol. v. Weyer geerbt hatte.

Der genannte Besitz der Herren von Dobeneck war nicht in Naila. Die Überlieferung beruht auf einem Irrtum. Der Ortsname lautet richtig Veitau – Ort in der nördlichen Oberpfalz.

Doch dass die Grafen von Orlamünde oder die Freiherren von Waldenfels in Naila selbst Grundbesitz gehabt hätten, lässt sich urkundlich nicht nachweisen. —
Die Halsgerichtsbarkeit war zu Naila niemals in den Händen der Adeligen; sie wurde nach einer vom Landeshauptmann Hans v. Waldenfels zu Hof am Sonntag Judica 1464 ausgestellten Urkunde seit unvordenklicher Zeit von den Burggrafen als Landesherrn trotz aller Einreden der Bischöfe von Bamberg

Denker und Krieger
Johann IV, der als friedliebender Regent bekannt war, hatte seinen Erbanspruch auf Brandenburg aufgegeben und die nördliche fränkische Burggrafschaft vorgezogen, die seit der Standeserhöhung der Hohenzollern auch den Titel einer Markgrafschaft führte.

Auf der Plassenburg wollte er ganz seine naturforscherischen Neigungen leben, denen er den Beinamen „der Alchimist“ verdankte.

Die fränkischen Lande waren eben zivilisierter als das wilde Brandenburg und außerdem reich an den Mineralien, die er für seine Experimente so dringend benötigte.

1457 verzichtete er sogar auf die fränkische Herrschaft, um sich bis zu seinem Tod 1464 ganz seinen Studien widmen zu können. Seine Linie starb aus. Vier Töchter konnten die Erbfolge nicht antreten, sein Sohn verstarb in jungen Jahren.

beansprucht und ausgeübt, so dass man um jene Zeit selbst aus dem Schlosse des von Wildenstein einen Verbrecher, der sich dorthin geflüchtet hatte, fort und nach Hof hinein geführt hat, ohne dass irgend ein Widerspruch sich dagegen erhoben hätte. Auch bezeugt genannter von Waldenfels, dass er einen Brief von Radecker gelesen habe, etwa vom Jahre 1389, worin ebenfalls bestätigt gewesen sei, dass die Halsgerechtigkeit allezeit dem Landesfürsten unbedingt gehört habe. Eine Auflehnung dawider ließ der Markgraf Johann an Neidhardt v. Wildenstein strenge ahnden und denselben am Dienstag vor Kilianstag 1440 und am Mittwoch nach Ostern 1445 eidlich und urkundlich aufs Neue zum Gehorsam verpflichten und versprechen, dass er sich gegen Niemands dafür rächen wolle, dass ihm der Herrschaft Hauptleute vor das Haus gezogen, dass er sich gen Culmbach stelle und seinen Hof zu Naila Niemand wider die Herrschaft versetze oder verkaufe.

Derselbe Markgraf erhob auf Ansuchen des Raths und der Gemeinde das Dorf Naila im Jahre 1454 zu einem Markte mit Marktgerechtigkeit und gab ihm neben dem Zollerischen Schilde zur Erinnerung an die damalige Wildnis dieser Gegend einen wilden Mann mit gelber Kolbe zwischen zwei grünen Eichbäumen auf rothem Felde zum Wappen, damit sie unter diesem Paniere sich desto besser gegen räuberische Horden und feindliche Überfälle vertheidigen könnten. In welchem Jahre aber Naila zur Stadt erhoben wurde, ließ sich bis jetzt nicht ermitteln; jedoch aus einem Reverse des Wolf Georg v. Reitzenstein zu Froschgrün vom 26. October 1566 „dem Städtlein Naila„ des Brauens und Schenkens halber ausgestellt, lässt sich vermuthen, dass es schon um jene Zeit für eine Stadt gegolten habe. Im Adresskalender für den Obermainkreis von 1820 ist es auch als eine Stadt III. Classe mit magistratischer Verfassung aufgeführt.

Das Wappen wurde dem Markt Naila im Jahr 1454 verliehen. Dass damit gleichzeitig die Verleihung des Marktrechts erfolgte, geht aus der Urkunde, deren Orignial nicht mehr vorhanden ist, nicht hervor, vielmehr die Tatsache, dass Naila bei der Verleihung schon Markt war.
Der Hinweis auf das „Städtlein Naila“ in der Urkunde vom Jahr 1566 ist kein Beweis dafür, dass Naila seinerzeit Stadt war, weil es aus späterer Zeit weit glaubwürdigere Quellen gibt, die vom Markt Naila berichten. Wir dürfen jedoch annehmen, dass Naila als Stadt gegolten hat und es ist sicher, dass der Ort Bürgermeister und Rat, also städtische Verfassung, hatte.

Im Jahre 1465 gaben die Gebrüder Ernst und Balthasar Ulfrich am Tage Petri Stuhlfeier das Amt Naila an Markgrafen Albrecht zurück, der es ihnen gegen ein Darlehen von 500 Gulden eine Zeit lang pfandweise überlassen hatte. – 1560 in der großen Woche nach Invocavit erfolgte ein Hofgerichtsbescheid, dass die Froschgrüner Lehensleute in Naila gesessen, gegen Umgeld brauen und schenken dürfen, was ihnen wahrscheinlich vorher von den Nailaern untersagt und bestritten wurde.

Der Ursprung und die ersten Anfänge von Naila lassen sich, wie schon oben gesagt, nicht mehr genau ergründen, weil alle Urkunden und Quellen dazu fehlen. Seine erste Anlage soll ein Schloss mit sechs Häusern  und einer Schäferei gewesen sein; jedoch muss es sich bis zu Ende des 13. Jahrhunderts schon bedeutend erweitert und vermehrt gehabt haben, da schon im Jahre 1343 die Vögte von Weida das Gericht über Naila verleihen und der Markgraf Albrecht das Amt zu Naila verpfänden konnte, auf welchem Amte wir schon um 1443 den Grafen Sigmund von Truhendingen als Amtmann genannt finden. Später erhielt dieses Amt den Namen

Vogteiamt

und umfasste außer Naila und den dazu gehörenden Einzeln noch ein Haus in Marlesreuth, die Linden, Rodisgrün, Froschgrün, halb Marxgrün, Dreigrün, Erbsbühl und Culmitz, und war begrenzt von den Ämtern Schwarzenbach a.W., Lichtenberg und der Hauptmannschaft Hof, sowie von den Gerichten Reitzenstein, Selbitz, Thierbach, dem brandbgl. Vogteiamt Schauenstein und dem bamberg. Vogteiamt Enchenreuth. Es hatte in seinem Amtsbezirk die Untersuchung in allen peinlichen Buß- und Frevel- und die Entscheidung in Zunft- und Handwerkssachen, übte die Polizei und hatte in Justiz- und Civilsachen concurrentem  jurisdictionem mit der Landeshauptmannschaft Hof, der es untergeordnet war, und wohin auch die meisten Verbrecher zur Aburtheilung geführt wurden. Außerdem besorgte die Vogtei die Einnahme der Zölle, Steuern und Accise, sowie auch einiger Kammereinkünfte, hatte sie aber an das Kastenamt Hof zu verrechnen und abzuliefern. Dasselbe war der Fall mit dem Zapfengeld, das am 25. Juli als am Kirchweihfeste von Berg, Eisenbühl, Hadermannsgrün, Tiefengrün, Schnarchenreuth, und Neidhof erhoben wurde, während in diesen Orten der Kirchweihschutz vom Katasteramt und der Stadtvogtei Hof anbefohlen und geübt ward. (Longol S. N. I, 105.)

Das Vogteiamt hatte außer dem Amtmann nur noch einen Gegenschreiber. Obwohl ein „Stück mit Lochern“ d.i. eine Frohnveste zum Einsperren der Gefangenen seit 1464 dahier bestand, so liest und weiß man doch nichts von einem besonderen Vogteiamtsgebäude, so dass man zu der Annahme berechtigt ist, es habe in einem Miethlokale seinen Sitz gehabt, wie dies auch noch mit dem hiesigen Landgerichte der Fall war, das erst 1825 ein eigenes ganz neu erbautes Amtsgebäude erhielt, welchem zur Aufnahme des neu errichteten Bezirksamtes im Jahre 1862 ein drittes Stockwerk aufgesetzt wurde. Die alte Frohnveste neben dem hiesigen Brauhause wurde 1842 am 8. August zum Rathhause angekauft und eingerichtet, nachdem die neue Frohnveste auf dem Anger anno 1841 erbaut war. 1589 behauptete Bamberg, das in Naila den Gasthof zum „Grünen Baum“ und den Hammer unter dem Markte zu verleihen hatte, die Obere– und Halsgerechtigkeit gegen seine Unterthanen zu Naila und Marlesreuth, wurde aber von Naila und Brandenburg ganz zurückgewiesen, während man die Ansprüche wegen Marlesreuth noch ausgesetzt ließ.*)

*) 1515 beschloss und erklärte Markgraf Casimir, dass alle peinliche Gerichtsbarkeit über Leben und Tod dem Landesfürsten und seinen Gerichten gehören solle; was aber vom  Anfang an nicht tödtlich war, solle vor das Gericht der Edelleue gehören, die eigene Gerichtsbarkeit schon hätten.
1561 wurde in einem Vertrag zu Eger bestimmt, dass unter hoher Gerichtsbarkeit Alles verstanden wird, was nach gemeinem Rechte dazu gehört und dies 1589 dahin erläutert: Gotteslästerung, ketzerei, Zauberei, Vergiftung, Kirchenraub, Ehebruch, Nothzucht, Verstüm-melung, Verkauf eines Menschen wider seinen Willen und alle Diebereien, die über 3 fl. (3 Gulden) betragen. Alles Übrige soll zur niedern oder Erbgerichtsbarkeit gehören.

In gleicher Zeit beschwerte sich Brandenburg über die Errichtung der neuen Pfarrei Enchenreuth, weil dadurch die Pfarrei Schauenstein, die Orte Döbra, Haidengrün, Thron, Rodeck, Pilmersreuth, Schönwald, Poppengrün entzogen werden wollten.

Um die Ausübung der peinlichen Justiz in Marlesreuth stritt man sich aber später oft förmlich und suchte sich die Delinquenten und corpora deliciti gegenseitig mit Gewalt zu entreißen.

Am 7. März 1549 hatte Adam Asmus von Reitzenstein auf Froschgrün den Georg Wilhelm von Dobeneck zwischen Marles- und Nestelreuth vom Pferde geschossen und ist der Todte vom hiesigen Vogt Adam Grimm von Marlesreuth aus nach Naila gebracht worden, obwohl Heinrich von Reitzenstein zu Nestelreuth und Wolf Gerhardt von Guttenberg zu Marlesreuth den von Dobeneck aufheben und auf Bambergisches Gebiet und Lehen bringen wollten.

Die Jahreszahl 1549 muss richtig 1649 heißen.

1630 wurde eine Dirne, die in Marlesreuth ihr Kind umgebracht hatte, dahier ertränkt. – Obwohl man die Verbrecher aus hiesiger Gegend meist nach Hof zur Aburtheilung und Hinrichtung ablieferte, soll doch am hiesigen Leithenberg ein Galgen gestanden und sollen unter demselben außer den Selbstmördern auch die hier und in der Umgegend ermordeten Personen vergraben worden sein.

Das Amt Naila wurde zu verschiedenen Zeiten verschieden mit Steuern angelegt, im Jahre 1444 mit 70 fl. und das Amt Schauenstein mit 626 fl.; dagegen im Jahre 1541 Naila mit 191 fl. 2 Ort 11½ Pfennig, und Schauenstein, Schloss und Amt mit 974 fl. 2½ Ort. Bei Schauenstein mag aber wohl auch Helmbrechts mit eingerechnet sein; denn als 1546 Markgraf Albrecht dem Kaiser Karl V. 2000 Pferde und Reisig stellte und er selbst zum Obersten derselben gemacht war, heißt´s ausdrücklich, dass in Schauenstein und Helmbrechts 412, in Naila 106 und in Baiersdorf 167 waffenfähige Männer waren.

Die Steuern wurden übrigens in der alten Zeit nicht regelmäßig alle Jahre erhoben, sondern nur wenn man sie bedurfte und der Landtag sie bewilligt hatte. Der Steuertermin  wurde in den Kirchen bekannt gemacht, und es kam der Kastner mit den Landknechten in die Dörfer und ließ durch 4 Gemeindeglieder-Steuermeister, die Steuerkraft oder das Vermögen der einzelnen taxieren und legte darnach die Steuern an. – 1550 am 12. Mai sandte Naila zum Landtage in Culmbach drei Deputierte ab.

Mit dem Regierungsantritte Preußens wurden die Vogtei- in Justizämter umgewandelt und unter bayerischer Regierung zu Landgerichten erhoben, aus denen sich 1862 noch die Bezirksämter herausbildeten.

Das hiesige Landgericht umfasst 35 Gemeinden mit 21940 Seelen und hatte bisher außer dem Amtsvorstande noch drei Assessoren und einen Taxbeamten.

Vom 15. Juni 1862 an trat bei allen Landgerichten die Trennung der Justiz und der Verwaltung ein. Der bisherige k. Land-richter Lintl wurde Vorstand des neuen Bezirksamtes und der bisherige k. Assessor Amthor in Cadolzburg Vorstand des Landgerichts dahier. Jedes dieser beiden Ämter hat jetzt nur einen Assessor.

Von den Vögten können wir nur folgende namhaft machen:

Sigmund Graf v. Truhendingen um 1443
Heintz Locker 1464
Nic. Frosch 1471
Hanns von Delitz und Augustin v. Kospod 1502
Apel von Sparneck 1505
Fritz Haueißén 1514
Fritz Weiß 1545
Friedrich Weiß 1578
Adam Weiß 1580
Lorenz Römel 1597

Adam Hellmuth 1599, war vorher Stadtschreiber zu Kupferberg, ein Pfarrsohn aus Naila, auch eine Zeit lang Cantor dahier, hatte aber einen Bürger, der sich nicht arretieren lassen wollte, sondern den Vogt durchprügelte, todtgeschossen, und erhielt dafür schon im Jahre 1600 seinen Abschied.

Wolf Prexendorfer 1614
Georg Püttner 1634
Johann Christ 1643
Johann Stein um 1650
Christoph Schmidt um 1639
Adam Grimm bis 1649
Johann Grimm 1665
Nic. Mösch 1694
Jacob Beetz 1697
Georg Schöpf 1706
Johann Müller 1716
Christoph Wilhelm Kayser 1752 – 1778
J. Georg Pöhringer, Rath 1784

Im Jahre 1797 wurde Georg Konrad Schmidt zum I. und Joh. Adam Frdr. Stainlein (1802) zum II. Justizamtmann berufen, nach ihm kam von Reiche als erster Justizamtmann und Carl Fried. Wilh. Löwel als zweiter Justizamtmann hierher.

Im Jahre 1812 wurde von der königlich bayer. Regierung das Justizamt in ein Landgericht umgebildet, dessen Vorstände der Reihe nach folgende waren.

  1. Nürnberger 1812 – 1827
  2. Weniger 1829 – 1834
  3. Bisani Balth. 1834 – 1849
  4. Fürst 1837 – 1849
  5. Stobäus, Jac. 1849 – 1852
  6. v. Ammon, Friedr. 1852 – 1855
  7. Lintl. Johann David Gustav 1855
  8. Amthor 1862

Die Aufstellung der Vögte dürfte nicht vollständig sein. Außerdem sind die Jahreszahlen in zufällig von Dr. Hübsch ausgewerteten Urkunden und Nachweisen, insbesondere später in den Kirchenbüchern gefundenen Angaben zusammengestellt. Sie können daher wegen der Amtszeit nur ein Anhaltspunkt sein.

 

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