Geschichte der Kirche

Von einem heidnischen oder slavischen Gottesdienste hat sich in hiesiger Gegend keine Spur, ja nicht einmal eine Sage erhalten, so wie man auch bei den verschiedenartigen Ausgrabungen nirgends auf Ruinen eines slavischen Tempels oder Begräbnisplatzes gestoßen ist, wenn man nicht etwa annehmen will, dass die erste christliche Kapelle, welche auf der Höhe rechts von der sogenannten Haasenscheune am Wege, der von Naila nach Steben führt, auf dem heute noch so genannten Kapellenacker gestanden und dem hl. Simon geweiht gewesen sein soll, vorher dem heidnischen Kultus gedient habe. Diese Kapelle, von welcher übrigens nicht das Geringste mehr zu entdecken ist, wird zum ersten Mal in einer Urkunde von 1374 Erwähnung gethan. Die Nachricht, dass schon um 1058 der Messpriester von Steben, Andr. Ph. Klotter hier wie in Steben und Geroldsgrün den Gottesdienst versehen habe, ermangelt bis jetzt noch der historischen Begründung. Höchst wahrscheinlich war diese Kapelle, wie fast alle Häuser der ältesten Zeit, größtentheils aus Schrothholz erbaut und nach und nach so baufällig geworden, dass sie ganz und gar eingetragen werden musste.

Stadtkirche Naila – fotografiert ca. von der heutigen Badstraße aus (Ausschnitt aus einer kolorierten Postkarte)

Die neue Kirche welche jetzt mitten in der Stadt steht und dem hl. Veit geweiht ist, der 278 unter Kaiser Domitian den Märtyrertod litt, scheint ursprünglich nur den östlichen Theil, der den Altar, die Kanzel und den Taufstein enthält, im reinen gothischen Style gewölbt und mit fünf langen Fenstern versehen ist, umfasst zu haben. Erst in späterer Zeit, als die Einwohnerzahl von Naila und den eingepfarrten Orten sich mehrte wurde zur Erweiterung der Kirche die westliche Wand derselben herausgenommen und ein Anbau zur Aufnahme der Männer- und Weiberstühle im sogenannten Zopfstyle mit einer glatten Decke aufgeführt. Über die Zeit der Erbauung und Erweiterung dieser Kirche lässt sich aus Mangel an Urkunden nichts Genaueres angeben. An dem Bogen im Innern der Kirche zwischen dem alten und neuen Bau hat man früher die Jahrzahl 1560 gelesen und glaubt, dass damit die Vollendung des Neubaues angezeigt sei. Im Jahre 1640 wurde die 1626 und 1632 abgebrannte Kirche wieder aufzubauen angefangen und unter der eifrigen Mitwirkung des Pfarrers Zacharias Burger um 1654 vollendet. Im Jahre 1647 wurde die untere Empor über den Rathstühlen von Johann Maier, Bürgermeister zu Hof und seinem Bruder, Adam Maier, Bergwerksvorsteher dahier, so wie 1651 die daran stoßende Bergamts- oder jetzige Beamtenempore auf Kosten der Knappschaftskasse eingerichtet. 1695 wurde in die Kirche eine bretterne Hängdecke hinein gemacht welche mit 20 ovalrunden Tafeln und mit auf Leinwand gemalten Bildern aus der biblischen Geschichte versehen war. Allein da diese Bilder verfault und das Holz- und Schnitzwerk vom Wurme zufressen war, musste die ganze Hängdecke bei der Hauptreparatur der Kirche im Jahre 1858 wieder herausgenommen werden.

Früher hat man sich zur Leitung des Kirchengesangs mit einem armseligen Positiv  behelfen müssen, welches man 1650 um 12 Gulden verkaufte und an dessen Statt und mit Hülfe freiwilliger Gaben eine neue Orgel um 234 Gulden 3 Gr. 5 Pf. anschaffte, welche im Jahre 1782 von Fr. Heidenreich aus Hof um 300 fl. reparirt und erweitert wurde. Während aber die alte Orgel auf der Empore über den Rathstühlen stand, hat man für das erneuerte Werk das gegenwärtige Orgelchor erbaut und dasselbe dort aufgestellt. Am Schlusse des Verzeichnisses über die milden Gaben zum Zwecke des Orgelbaues heißt es in dem angeführten Gebete: „Denen aber welchen Herz und Hand verschlossen und aus Geiz und Misstrauen zu Gott Nichts oder doch nicht mit gutem Herzen wollen geben, wolle der Herr es in Gnaden übersehen, damit ihre Seele nicht Schaden leide, und ihre Kinder mit seinem guten  Geiste regieren, dass sie dem Herrn dienen mit Allem, was sie haben und bedenken, dass Silber und Gold nicht erlösen möge am Tage des Zornes, und so der Mensch sollte die ganze Welt gewinnen und doch Schaden nehmen an seiner Seele, was würde es ihm helfen?“

Aber auch diese neue Orgel von Heidenreich ist gegenwärtig so veraltet und unbrauchbar geworden, dass sie nicht einmal einer Reparatur mehr fähig ist, und darum ganz und gar beseitigt werden muss. An ihre Stelle wird nun ein ganz neues, von dem Orgelbauer Steinmaier in Öttingen gefertigtes Werk treten, wozu die nöthigen Einleitungen bereits getroffen sind, und womit dann die völlige Erneuerung unserer Kirche vollendet sein wird, in welcher 1855 der Altar, 1856 die Kanzel neu gemalt und vergoldet, ein neues großes Crucifix angeschafft, 1858 ein neuer Taufstein aus Marmor gekauft, drei neue lange Fenster sammt dem schönen Thore gebaut, die Wände von innen und außen verputzt und angestrichen, die Männer- und Weiberstühle reparirt und der Fußboden mit neuen Platten belegt wurde, nachdem schon 1849 die alten Anbauten an der südwestlichen Langseite der Kirche sammt der alten Sakristei hinweggenommen und die darunter befindlichen Grüfte ausgefüllt waren.

Die Kirche ist dem heiligen Veit geweiht, der um das Jahr 300 unter dem römischen Kaiser Diocletian im siedenden Öle den Martyrertod starb, und dessen Gedächtnistag auf den 15. Juni fällt, während das hiesige Kirchweihfest an Simon – Judä oder am 28. Oktober gefeiert wird. Wahrscheinlich hat man diesen Tag als den alten Kirchweihfesttag beibehalten, weil wie gesagt, die alte Kapelle dem hl. Simon gewidmet und vielleicht auch an diesem Tage geweiht war.

Es ist urkundlich nicht beweisbar, ob die dem hl. Simon geweihte Kapelle tatsächlich bestanden hat. Vielleicht ist diese Ansicht dadurch entstanden, weil wir unser Kirchweihfest am Gedächtnistag der Apostel Simon und Judas (28. Oktober) feiern und nicht wie es richtig wäre, am 15. Juni – Gedächtnistag für St. Veith, nachdem die Kirche in Urkunden wiederholt St. Veitskirche genannt wurde.

Die Kapelle und Kirche in Naila wurde von Steben aus mit einem Geistlichen oder Frühmesser versehen, wogegen der jedesmalige Pfarrer von Steben auch die Einkünfte der hiesigen Kirche zu beziehen und davon den Hilfspriester zu bezahlen hatte. Da aber unter diesen Einkünften auch die Einlagen und die Opfergelder der hiesigen Kirche von dem Pfarrer in Steben beansprucht und hinweggenommen wurden, so erhoben Hanns Radecker und Heinz Haberstumpf als Pfleger der Kirche zu St. Veit in Naila bei dem Markgrafen Friedrich gegen den Pfarrer zu Steben Hanns Reinwolt Klage, welche 1435 am Samstag nach St. Katharina (25. November) von Plassenburg aus dahin entschieden wurde, dass

  1. von den am Kirchweihtage und sonst das Jahr über geopferten Geldern zwei Drittheile der Kirche in Naila und ein Drittheil der Kirche in Steben,
  2. die sämmtlichen Einlagen in den Opferstock vor der Kirche außen auf dem Kirchhofe, und
  3. ebenso alle anderen Stiftungen und Vermächtnisse allen der Kirche in Naila zukommen und verbleiben sollten, wonach beide Theile sich zu achten und womit sie sich zu beruhigen hätten.

Das Kirchenlehen oder das Recht, den Geistlichen in der Mutterkirche zu Steben und in deren beiden Filialkirchen zu Naila und Lichtenberg zu bestellen, gehörte ursprünglich dem Kaiser und Reiche, von welchem es, nachdem lange Zeit die Bischöfe von Bamberg und die Vögte von Weida sich darum gestritten hatten, endlich der Burggraf Friedrich von Nürnberg, der Hof und das Regnitzland von den Vögten gekauft hatte 1323 nach der Belehnungsurkunde empfing. Jedoch konnte trotz dieser Belehnung der Burggraf erst durch den Vertrag von 1393 in den ruhigen Besitz dieses Pfarrlehens in Hof gelangen und dasselbe ungestört ausüben. Wie die Vögte von Wieda früher, so überließ aber auch der Burggraf diesen Kirchensatz über Steben und eine Menge anderer Pfarreien des Oberlandes dem jedesmaligen Pfarrer oder Pleban zur St. Lorenzkirche in Hof, so dass dieser gegen 43 geistliche und kirchliche Stellen, die ursprünglich alle Filiale der Mutterkirche in Hof waren, zu besetzen und zu beaufsichtigen hatte.*)


*) Der jedesmalige Pleban oder Pfarrer zu St. Lorenz in Hof war um jene Zeit mit der Würde eines bambergischen Chorbischofs oder Archipresbyters bekleidet und trug in seinem Ornate bischöfliche Auszeichnung. Er hatte nicht nur über die vielen ihm zugewiesenen Kirchen und deren Filiale das Patronatsrecht, sondern er bezog auch reichliche Zehnten von den selben, so dass diese Stelle immer mit Männern aus den ersten Familien besetzt war.


Als nun die Grafen von Orlamünde Lichtenberg und Steben erworben, oder wie andere sagen, um das Jahr 1260 von dem letzten Herzog Otto von Meran als ihrem Schwager ererbt hatten, suchten sie auch das Pfarrlehen von Steben zu erlangen, und traten deswegen mit dem Pfarrherrn zu Hof in Unterhandlung, Otto VII. aus der Linie Lauenstein war es gelungen, dieses Patronatsrecht über Steben mit Naila und Lichtenberg von dem Pfarrer zu Hof Konrad v. Weißelsdorf, der wahrscheinlich in Mißlareuth war, zu erwerben, und der Burggraf Friedrich von Nürnberg gab am 25. Dez. 1374 als Oberlehensherrn seine Einwilligung dazu; jedoch scheint die Genehmigung des Bischofs zu Bamberg und des Papstes in Rom zu dieser Abtretung des Kirchenlehens an Otto v. Orlamünde nicht erfolgt und darum auch in den päpstlichen Registern und Landbüchern Steben und Naila als ein Pfarrlehen der Lorenzkirche in Hof bis zur Zeit der Reformation fortgeführt worden zu sein, wie dies aus dem ältesten Gemeinbuch des Burggrafthums Nürnberg vom Jahre 1440 hervorgeht, wo es also heißt: „die Pfarr zu Steben mit anhangen der Kapellen zu Lichtenberg mit der Fruhmeß daselbst und die Pfarr zu Newlein, die auch zu der vorgenannten Kirchen St. Lorenzen gehören. In solcher Mäß und rechten als an der vorgeschrieben Kirchen, die der hochgeborne Fürst und Herre Burggraf zu Nürnberg ect. dem wolgeporn graf Otten v. Orlamünd hindann gegeben hat doch an pebstlich und bischofflich bestetung und willen.“

Damit stimmt ganz überein die Notiz im päpstlichen Pfarrbuche von 1496, wo es heißt: subscripta beneficia confert plebanus cum sto Laresio:*)


*) Laresius – Laurentius wie bei Acca Larentia-Laurentio.


Parochiam in Steben cum adhaesione capellae in Lichtenberg, et Naila non est confimata tota.

Die hier angehängte Bemerkung non est confirmata lässt darauf schließen, dass die Stiftung und Einrichtung der hiesigen Kapelle von Seiten des Papstes noch nicht anerkannt und genehmigt war und wohl auch die päpstliche Bestätigung gar nicht mehr erhalten hat, da man nach Einführung der Reformation in hiesiger Gegend derselben nicht mehr bedurfte. Als die Grafen von Orlamünde ihre Güter zu Lichtenberg u.s.w. an Kaspar v. Waldenfels zw. d. J. 1427 und 1445 verkauften, ging natürlich auch das Patronatsrecht auf den neuen Besitzer über, der es, wie auch alle seine Nachfolger strenge ausübte und die Pfarrstellen mit Geistlichen seiner Wahl besetzte.

Nach neueren Forschungen muss der Verkauf der Orlamünder zwischen 1427 und 1432 erfolgt sein.

Obschon diese Stellen auch nach der Reformation der ehemaligen Superintendur Hof zugetheilt und bis zum Jahre 1812 auch dieser geistlichen Aufsichtsbehörde untergeben waren, so haben doch die Herren von Waldenfels aus ihrem Amtmann und Pfarrer in Lichtenberg eine Art von geistlicher Inspektion gebildet, welche nicht nur die Pfarrer in Lichtenberg, Naila, Steben und Geroldsgrün einzusetzen, sondern auch das ganze Kirchenwesen daselbst zu überwachen und namentlich die jährlichen Stiftungsrechnungen abzuhören und zu erledigen hatte, bis der Markgraf Erdmann August diese auch unter seinen eigenen Vorfahren noch fortbestandene Einrichtung aufhob. Bekanntlich kamen anno 1628 alle Waldenfelsischen Güter in der Gegend und mit ihnen auch das Patronatssrecht über die genannten vier Pfarreien käuflich an den Markgrafen Christian von Bayreuth, und von ihm und seinen Nachfolgern wurde dieses Patronatsrecht als Kronrecht angesehen und behandelt. Denn als im Jahre 1650 der Pfarrer Joh. Georg Drechsel nach Naila berufen und der Superintendent und der Kastner von Hof zur Installirung desselben von der Regierungskanzlei in Bayreuth angewiesen waren, protestirte der Markgraf Albrecht der Jüngere feierlich dagegen, indem er angab, dass solches nur ihm und seinen Beamten in Lichtenberg zustehe, weil Naila vordessen ein Filial von Steben gewesen, auch das Bauholz zum Schul-, Kirchen-, und Pfarrbau aus seinen Wäldern in den letzten Jahren hergegeben worden sei.

Die Jahreszahl der Berufung von Pfarrer Drechsel muss 1655, nicht 1650 heißen.

Dass die Kapelle dahier kurz vor der Reformation und zwar auf besonderes Zureden des Markgrafen Georg zu einer selbstständigen Kirche erhoben wurde, hatte auch im Patronatsrecht nicht die geringste Veränderung hervorgebracht, weil sich Hans v. Waldenfels dasselbige ausdrücklich vorbehalten und nur unter dieser Bedingung seine Einwilligung zur Errichtung einer besonderen Pfarrei in Naila gegeben hatte. Dieses Patronatsrecht ging aber erst um jene Zeit von der Person des Landesfürsten an den Staat über, als die Krongüter mit den Staatsgütern vereinigt wurden.

Der Kirchturm in Naila

ist nicht wie anderwärts an die Kirche selbst angebaut, sondern steht in einer Entfernung von 25 Schuhen östlich von derselben ganz für sich allein da. Den Grund davon weiß man eben so wenig als die Zeit seiner Erbauung anzugeben, jedenfalls scheint er später als die Kirche angelegt und vielleicht nur ein Überbau des Eingangsthores zu dem Kichhofe zu sein, in dessen Mitte die Kirche sich erhebt. Wenn in der Kirchenrechnung von 1806/07  des Thurmbaues erwähnt wird, so bedeutet dies nur die Wiederaufsetzung des Dachwerkes, das vom Winde abgeworfen war, wie solches auch im Jahre 1819 geschehen ist. 1749 erforderte sein höchst baufälliger Zustand eine durchgreifende Reparatur, zu welcher Markgraf Georg Friedrich dem armen hiesigen Gotteshause eine besondere Hauscollecte bewilligte, welche von dem Webermeister Joh. G. Meißel in den einzelnen Pfarrorten des ganzen Fürstenthums eingesammelt wurde. Um 1610 wurden von dem Glockengießer Hermann König in Erfurt um 167 fl. 5 Gr. und 4 Pf. neue Glocken auf den Thurm geliefert, dieselben aber um 1778 wieder umgegossen, und zwar in Rudolstadt. Sie wiegen alle drei 13 Ctr. 80 Pfd., stimmen g h d, und haben einen Aufwand von 250 Thalern erfordert. Das Mauerwerk des Thurms, das mehrere bedenkliche Risse bekommen hatte, wurde im Jahre 1687 mit eisernen Haken oder Ankern befestigt und 1852 gerade noch zur rechten Zeit der ganz morsche Glockestuhl durch einen neuen ersetzt, der ganze Thurm ausgebessert und verputzt und auf der Wetterseite gar mit Schiefern beschlagen, wobei auch der schon 1837 auf dem Thurm und der Kirche angebrachte Blitzableiter einer Reparatur unterzogen wurde.

Der Begräbnisplatz

war ehedem wie überall, so auch hier der Raum um die Kirche oder der Kirchhof. Während die Geistlichen und die Adeligen den Vorzug genossen, in der Kirche selbst und meistens vor dem Altare begraben zu werden, ließen sich die wohlhabenden Familien außen um die Kirche herum, theils ober, theils unter der Erde Grüfte wölben und mit Mauern und  Dächern dieselben überbauen, so dass zwischen der Kirche und dem Schulhause kaum noch ein Wagen hindurchfahren konnte, und die ganze Langseite der Kirche durch diese hässlichen Anbauten verunstaltet und verfinstert war. Nachdem aber sowohl Mangel an Raum als Gesundheitsrücksichten die Anlegung eines anderen Begräbnisplatzes außerhalb der Stadt geboten haben, hat man 1602 von den Gebrüdern  Hanns Wilhelm und Georg Oberländer zu diesem Zwecke einen Garten um 45 fl. 3 Pf. gekauft, und diesen neuen Gottesacker dem hl. Michael geweiht. Er mag wohl anfangs weder sehr geräumig noch besonders umfriedigt gewesen sein, da 1693 zu seiner Erweiterung von Elisabetha Kaiser dahier die eine Hälfte ihres Gärtleins um 7 fl. angekauft, die andere aber von der Besitzerin hergeschenkt und der ganze Flächenraum mit einer steinernen Mauer umgeben wurde, welche 137 f. 20 Gr. 10 Pf. kostete. Der tiefer gelegene Theil dieses Gottesackers gehörte ehedem der hiesigen reformirten Gemeinde, und wurde erst 1836 durch Hinwegnahme einer Zwischenmauer mit dem lutherischen Begräbnisplatze vereinigt. Dem ungeachtet will auch dieser erweiterte Raum nicht mehr recht für die wachsende Bevölkerung zureichen; und würde nicht sein aus Lehm, Sand und Kies gemischter trockener Boden die Verwesung der Leichname beschleunigen, so müsste man jetzt schon wieder auf eine Erweiterung desselben bedacht sein, besonders um den Raum zu einer kleinen Kapelle zu gewinnen, in der man zur Zeit ungestümer Witterung die Leichengottesdienste halten könnte.

Die Pfarrei

Im Anfang wurde wie schon gesagt die hiesige Kapelle von Steben aus gegen Bezug der Zehnten, Gebühren und übrigen Einkünfte verwaltet, welche die Nutzniesung der zur Kapelle gestifteten Grundstücke abwarfen. Indessen scheint schon frühzeitig ein eigener Kaplan oder Frühmesser für Naila bestimmt worden zu sein, da schon um 1374 von einem Kir-chensatz bei der Kapelle in Naila die Rede ist. 1435 wird die Kirche zu Naila eine Filialkirche von Steben genannt, und ist in jener Urkunde die Rede von dem Pfarrer, der diese Kirche mit den ordentlichen Gottesdiensten zu versehen hat. In dem Archidiaconatsregister von 1490 kommt Naila nicht vor, folglich war es damals noch keine eigene Pfarrei, sondern erlangte solche erst später und zwar kurz vor der Reformation. Bei der Erhebung dieser Frühmesse zu einer eigenen und selbstständigen Pfarrei und bei ihrer Lostrennung von ihrer Mutterkirche in Steben erhielt sie von dieser letzteren alle die Güter und Zehnten herausgegeben, welche in früherer Zeit für diese Stelle schon gestiftet waren. Nach der Sitte jener Zeit wurde jede Filialkirche, die sich selbstständig machen wollte, mit einer anständigen Mitgift versorgt, die man das Pfarrwittum nannte, und solche Pfarrwittumsgüter erhielt Naila zwei in Marxgrün, das eine links, das andere rechts des Froschbaches, und eines in Naila, von denen die beiden ersteren an die Bauern Hager und Narr verliehen sind, das letzere dagegen zerschlagen und an Zinsen von Geld und Getreide zu entrichten haben. Das Pfarrwittumsgut in Naila soll übrigens von einem Radecker gestiftet worden sein. Schon unter dem 8. November 1514 errichtete Hanns Beham, geschworner Richter des Markgrafen Friedrich zu Naila, eine Kundschaft über das Gericht, welches zu seiner Zeit über dieses Pfarrwittumsgut zu Naila zu entscheiden hatte, und stellte durch Zeugen fest, dass ein solches Gericht zu Zeiten des Pfarrers Krackauer in Steben schon zusammengesetzt war aus vier Mitgliedern des Raths in Lichtenberg und aus vier Mitgliedern des Raths in Naila, und unter dem Vorsitze des hiesigen Vogtes die Angelegenheiten des Pfarrwittumsgutes zu entscheiden hatte. Gleich den Radeckern scheinen aber auch die von Reitzenstein und von Wildenstein die hiesige Pfarrstelle mit Zehnten und anderen Gaben bedacht zu haben. Alle Zehnten in den Fluren von Naila, Culmitz und Marxgrün sind mit großem Verluste 1850 fixirt und 1858 an das kgl. Aerar überwiesen worden. 1552 in der Allerheiligen Woche kamen die fürstlichen Räthe und Abgeordnete: Hanns von Waldenfels aus Lichtenberg und Heinrich Plechschmidt nach Hof, um wegen der Bestimmung der eingezogenen geistlichen Pfründen zu verhandeln. Man kam überein, den Pfarreien Konradsreuth, Gattendorf, Naila ca. jährlich 5 Gulden zu reichen, insoferne die Dorfherren und Gemeinden eben so viel zum Unterhalt der Geistlichen beitragen wollten. Ob aber dieser Beschluss in´s Leben getreten ist, darüber findet sich keine Spur; vielleicht ist an der Weigerung der Patronatsherrschaft und der Gemeinde der ganze Plan gescheitert. Im Jahre 1812 wurde Naila mit den zehn umliegenden Pfarreien von der Superintendur Hof abgetrennt und zu einem eigenen Decanate erhoben, welches im Jahre 1823 mit dem damaligen Pfarrer und Dekan Fick nach Steben gezogen wurde und seit dieser Zeit seinen Sitz an jenem Orte hat. Die Pfarrei zählt gegenwärtig gegen 3000 Seelen, darunter gegen 30 Katholiken, welche seit dem Jahre 1837 der katholischen Pfarrei Enchenreuth zugewiesen sind, während der Badezeit aber an den Gottesdiensten Theil nehmen, welche in der im Jahre 1861 neu erbauten katholischen Kapelle von einem eigens dazu bestellten kath. Geistlichen im Badeorte Steben gehalten werden.

Unter den Pfarreinkünften verdienen die in der ganzen hiesigen Umgegend üblichen Opferpfennige einer besonderen Erwähnung. Es werden nehmlich alle Jahr in der Adventszeit von jedem confirmirten Mitgliede der Pfarrgemeinde 5 Pfennige erhoben und gelten als eine persönliche Abgabe, die an die Pfarrei zu leisten ist, und kommen schon in dem Höfer Register von 1496 vor.

 

Scroll to top